Logo
DE
FR

Suche

Startseite
Leuchtdichte
Leuchtdichte

Leuchtdichte

Langnachleuchtkraft von Schildern

Eine Sicherheitsbeschilderung muss auch im Notfall und unter erschwerten Bedingungen, wie bspw. Dunkelheit, immer gut erkennbar sein. Dabei ist die Nachleuchtkraft, also die Leuchtkraft der Schilder über einen Zeitraum, entscheidend. Wir bieten Ihnen Schilder die deutlich über der Norm liegen, sodass Sie jederzeit richtig kennzeichnen. Sollten Sie spezielle
Anforderungen an die Nachleuchtwerte haben, können wir Sie gerne individuell beraten und Produkte speziell fertigen.


Qualitätsprodukte zu besten Kondtionen

Unsere Notausgangs- und Brandschutzschilder weisen eine Leuchtdichte von 190 mcd/m2 auf. Dies ist 26% höher als die geforderten 150 mcd/m2.


Nationale Gesetze und Richtlinien über die minimale Leuchtdichte von langnachleuchtenden Notausgangsschildern

Die Verordung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4), Mai 2015
(Harmonisierung VKF-Normen und ArGV4)

verlangt mindestens 150 mcd/m2 bei Notausgangsschildern.

Die VKF Brandschutzvorschriften 2015
verlangen mindestens 150 mcd/m2 bei Notausgangsschildern.

Das "STP Notbeleuchtung" der SLG Fachgruppe Notlicht
verlangt mindestens 150 mcd/m2 bei Notausgangsschildern.

Die NPK 774 Brandschutzeinrichtungen
verlangt mindestens 150 mcd/m2 bei Notausgangs- und Brandschutzschildern.

Hinweis: Die Nachleuchtqualität oder Leuchtdichte wird in Millicandela pro Quadratmeter angegeben (mcd/m2). Das Messverfahren ist in der international anerkannten Norm DIN 67510-1 definiert.
Folgende Angaben müssen auf dem Produkt angegeben werden (Nachweispflicht): Hersteller, Importeur oder Händler und Messwerte nach DIN 67510-1.
Die jeweiligen Messwerte werden bei Schildern meist in den unteren Rand gedruckt. Bei Produkten wie z. B. Farbsysteme muss der Qualitätsnachweis vom Schilderlieferanten erbracht werden. Dies in Form eines Messprotokolls nach DIN 67510-1.

nachleuchtkraft expolit imp-line