GHS Gefahrstoffkennzeichen "Ätzwirkung"
Gefahrstoffetiketten "Ätzwirkung" zur Gefahrstoffkennzeichnung.
Kennzeichnen Sie Gefahrstoffe, von denen Ätz- und Verätzungsgefahren ausgehen, gemäss GHS-/CLP-Verordnung. Das Gefahrensymbol "Ätzwirkung" wird abhängig von der Einstufung nach Gefahrenklassen für physikalische Gefahren sowie für Gesundheitsgefahren in Kombination mit den Signalwörtern "Achtung" und "Gefahr" genutzt. In unserem Online-Shop finden Sie das Gefahrensymbol "Ätzwirkung" gemäß GHS-/CLP-Verordnung als selbstklebende Folien in verschiedenen Größen und Lieferformen.
Gefahrensymbol-Nummer: GHS 05 "Ätzwirkung"
Gefahrenklassen:
- Ätzung der Haut
- Schwere Augenschädigung/-reizung (Kateogrie 1)
- Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe