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GHS Gefahrstoffkennzeichen

GHS 05 Ätzwirkung
GHS 05 Ätzwirkung

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GHS Gefahrstoffkennzeichen "Ätzwirkung"

Gefahrstoffetiketten "Ätzwirkung" zur Gefahrstoffkennzeichnung. Kennzeichnen Sie Gefahrstoffe, von denen Ätz- und Verätzungsgefahren ausgehen, gemäss GHS-/CLP-Verordnung. Das Gefahrensymbol "Ätzwirkung" wird abhängig von der Einstufung nach Gefahrenklassen für physikalische Gefahren sowie für Gesundheitsgefahren in Kombination mit den Signalwörtern "Achtung" und "Gefahr" genutzt. In unserem Online-Shop finden Sie das Gefahrensymbol "Ätzwirkung" gemäß GHS-/CLP-Verordnung als selbstklebende Folien in verschiedenen Größen und Lieferformen. Gefahrensymbol-Nummer: GHS 05 "Ätzwirkung" Gefahrenklassen:
  • Ätzung der Haut
  • Schwere Augenschädigung/-reizung (Kateogrie 1)
  • Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe