Verbotszeichen "Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten" nach ISO 7010
Verbotsschild "Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten" nach SN EN ISO 7010 zur Kennzeichnung von Bereich, wo das Tragen von metallbeschlagenem Schuhwerk verboten ist. Ein korrekt angebrachtes Verbotsschild verhütet ein mögliches Fehlverhalten und kann dafür sorgen, dass beispielsweise isolierte Schuhe zum Einsatz kommen, wodurch der Untergrund, vor allem aber der Träger geschützt wird. In unserem Online-Shop finden Sie Verbotszeichen mit dem Symbol "Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten" nach SN EN ISO 7010 als Kunststoffschilder oder Aufkleber.
Weitere Grössen und Varianten auf Anfrage.